Du hast Post vom Verein bekommen. Dir wird mitgeteilt, dass ein Stadionverbot (SV) gegen dich ausgesprochen werden soll. Du bekommst den Grund für ein mögliches SV mitgeteilt und du wirst eingeladen, dich vor der Stadionverbotskommission dazu zu äußern. Du weißt nicht, was das für dich bedeutet und wie du dich jetzt am besten verhältst?
Keine Panik! Wir beraten dich zu deinen Fragen. Was bedeutet „bundesweites Stadionverbot“? Was oder wer ist die SV-Kommission? Musst du dich äußern oder nicht? Was sind mögliche Vor- und Nachteile, wenn du dich äußerst? Mit diesen und anderen Fragen kannst du einfach auf uns zukommen.
Darüber hinaus begleiten wir dich auch bei Bedarf. Entscheidest du dich für eine Äußerung bei der SV-Kommission, unterstützen wir dich und besprechen den Ablauf und offene Fragen. Wenn du möchtest, begleiten wir dich auch zur Sitzung der SV-Kommission.
Ein Stadionverbot sollte das letzte Mittel zur Durchsetzung des Hausrechts für die Vereine sein. Vor der Aussprache von (bundesweiten) Stadionverboten kann laut der DFB-Richtlinien den Betroffenen durch den Verein eine Anhörung ermöglicht werden. Diese Anhörung findet vor der oben schon erwähnten Stadionverbotskommission statt.
Die SV-Kommission beim SCP07 besteht aus folgenden Mitgliedern: